Liebe Gäste, ab 01. April 2023 wird von der Stadt Leipzig ein neuer Versuch gestartet, Touristen und Reisende für Übernachtungen in Leipzig zur Kasse zu bitten. Ab dann unter den Namen Leipziger „Beherbergungssteuer“. We are absolutely not amused!

So wird die Beherbergungssteuer berechnet:
Es werden 5% des Übernachtungspreises pro Person(ohne Verpflegung) als zusätzliche Beherbergungssteuer erhoben. Egal ob Touristen oder Geschäftsreisende.

Von der Leipziger Beherbergungssteuer befreit bleiben:

–  Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  Schwerbehinderte(ab 80%) + deren Begleiter

Mehr Infomationen zur Leipziger Beherbergungssteuer hier