Gästetaxe

Tourismusabgabe – Leipziger Gästetaxe
(Die Gästetaxe wurde auf ungestimmte Zeit ausgesetzt und wird aktuell nicht erhoben!!!!)

Wie mittlerweile in vielen deutschen Großstädten, wurde auch in Leipzig 2019 eine Tourismusabgabe, hier als „Gästetaxe“ eingeführt. Diese Gebühr zwischen 1,00 – 3,00 EUR/Person/Nacht wird abhängig vom Übernachtungspreis erhoben und muss vom Gast, unabhängig davon ob Tourist oder Geschäftsreisender, in seiner Unterkunft am Anreisetag geleistet werden. Kinder bis 18 Jahre, Schüler, Azubis & Studenten bis 25 Jahre + Behinderte Gäste bleiben von der Gästetaxe befreit.

So wird die Gästetaxe berechnet:

Bei einem Übernachtungspreis BIS 30,00 EUR/Person/Nacht sind 1,00 EUR/Person/Nacht zu entrichten. AB einem Übernachtungspreis höher als 30,00 EUR/Person/Nacht sind 3,00 EUR/Person/Nacht zu entrichten. Zusatzleistungen wie das Frühstück, Late-Check-Out oder für Gruppen das Abendessen und Lunchpakete sind nicht Teil des Übernachtungspreises und spielen bei der Berechnung der Gebühr keine Rolle.

Von der Leipziger Tourismusabgabe „Gästetaxe“ befreit bleiben:

–  Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
–  Schüler, Studenten, Azubis bis 25 Jahre
–  Schwerbehinderte + deren Begleiter

Eine Gästetaxe ist natürlich grundsätzlich ärgerlich, auch für uns als Hostel, weil wir verpflichtet sind diese Tourismusgebühr von unseren Gästen einzuziehen und an die Stadt weiterzuleiten. Wir waren von Anfang an gegen diese Gästetaxe, da diese für Beherbergungsbetriebe einfach deutlich mehr bürokratischer + unbezahlten Aufwand bedeutet, den täglichen Ablauf verkompliziert und auch für alle Beteiligten einfach höhere Kosten darstellt.  Bleibt nur zu hoffen, das diese Gelder sinnvoll in die touristische Infrastruktur der Stadt Leipzig investiert werden und auch die Unterkünfte durch einen Anstieg der Übernachtungszahlen davon profitieren.

Offizielle Informationen zur Gästetaxe der Stadt Leipzig
Gästetaxesatzung der Stadt Leipzig

Die Gästetaxe wird pro Person NICHT pro Zimmer berechnet!

Beispiel 1:
Ein Bett in einem Mehrbettzimmer kostet z.B. 15,00 EUR/Nacht. Hier würden 1,00 EUR/Nacht Gästetaxe zusätzlich zum Übernachtungspreis anfallen, falls keiner der Befreiungsgründe vorliegt. Insgesamt dann also 16,00 EUR/Nacht. Zusatzleistungen, wie z.B. das Frühstück haben keinen Einfluss auf die Höhe der Gästetaxe!

Beispiel 2: 
Ein komplettes 4-Bettzimmer kostet z.B. 72,00 EUR/Nacht, pro Person also 18,00 EUR. Hier würden pro Person jeweils 1,00 EUR/Nacht Gästetaxe zusäztlich zum Übernachtungspreis anfallen, falls keiner der Befreiungsgründe vorliegt. Insgesamt dann also 76,00 EUR/Nacht. Anders sieht es aus, wenn z.B. ein 4-Bettzimmer von 2 Eltern mit 2 Kindern bis 18 Jahre(oder Azubis, Studenten bis 25 Jahre) gebucht wird. Hier würden für die beiden Eltern jeweils 1,00 EUR/Nacht Gästetaxe anfallen, die Kinder sind von der Gästetaxe befreit. Der Gesamtpreis würde demnach 74,00 EUR/Nacht betragen.  Zusatzleistungen wie z.B. das Frühstück haben keinen Einfluss auf die Höhe der Gästetaxe!

Beispiel 3:
Ein 2-Bettzimmer kostet z.B. 54,00 EUR/Nacht, pro Person also 27,00 EUR. Hier würden pro Person jeweils 1,00 EUR/Nacht Gästetaxe zusäztlich zum Übernachtungspreis anfallen, falls keiner der Befreiungsgründe vorliegt. Insgesamt dann also 56,00 EUR/Nacht. Zusatzleistungen wie z.B. das Frühstück haben keinen Einfluss auf die Höhe der Gästetaxe!

Beispiel 4:
Ein 2-Bettzimmer in der Messerzeit kostet z.B. 90,00 EUR/Nacht, pro Person also 45,00 EUR. Hier würden pro Person jeweils 3,00 EUR/Nacht Gästetaxe zusäztlich zum Übernachtungspreis anfallen, falls keiner der Befreiungsgründe vorliegt. Insgesamt dann also 96,00 EUR/Nacht. Zusatzleistungen wie z.B. das Frühstück haben keinen Einfluss auf die Höhe der Gästetaxe!

Beispiel 5:
Eine Schüler- Azubi- oder Studentengruppe bis 25 Jahre inkl. 4 Begleitpersonen(Lehrer, Eltern, Professoren, Busfahrer o.ä.) plant in Leipzig zu übernachten. Die Gästetaxe würde in dem Fall nur für die Begleitpersonen anfallen.  Abhängig vom Übernachtungspreis zahlen die Begleitpersonen
zwischen. 1,00 – 3,00 EUR pro Person/Nacht. Leistungen wie z.B. das Frühstück, Lunchpakete oder Abendessen haben keinen Einfluss auf die Höhe der Gästetaxe!